Hier finden Sie aktuelle Informationen und Links zu den Förderverfahren des Gemeinsamen Antrags sowie die Inhalte zu unseren GA-Veranstaltungen.
Aktuelle Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2022
Grobkörnige Leguminosen wie Sojabohnen, Linsen, Lupinen, Gartenbohnen, Erbsen, Ackerbohnen (etc.) müssen zwischen dem 15. Mai bis zum 15. August auf der Fläche verbleiben. Bei vorzeitiger Erntereife ist die Ernte vor dem 15. August zulässig, sofern die Ernte 3 Tage vorher bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich (formlos) angezeigt wurde.
Alle anderen zulässigen stickstoffbindenden Pflanzen müssen vom 15. Mai bis 31. August auf der Fläche verbleiben.
Für die Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) - Antragsjahr 2023 - stehen die neuen
Antragsformulare und Hinweise zur Verfügung.Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung bis zum 31.08.2022 erfolgen muss
(Ausschlussfrist).
Weitere Informationen zur Maßnahme UuU finden sie im Förderwegweiser
Landwirtschaft.
Merkblätter und Informationen 2023
Formulare 2023
Informationen und Unterlagen zum GA
Unter den folgenden Links finden Sie die Inhalte unserer GA-Veranstaltungen vom 03. und 08. März 2022, sowie ein Merkblatt mit
einer kurzen Übersicht zu CC, DüVO und Fachrecht.
GA-Veranstaltung
Teil Herr Adam
GA-Veranstaltung
Teil Herr Bastam
GA-Veranstaltung
Teil Herr Lenz
Merkblatt
CC, DüVO, Fachrecht