Hier finden Sie aktuelle Informationen und Links zu den Förderverfahren des Gemeinsamen Antrags sowie die Inhalte zu unseren GA-Veranstaltungen.
Aktuelle Informationen zu den Förderverfahren des Gemeinsamen Antrags 2024
Die Förderanträge für das Durchführungsjahr 2025 sind bis zum 02. September 2024 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Rebflächen, für die ab 2026 Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach einer Brache beantragt werden soll, schon ab August 2024 Ihrer unteren Landwirtschaftsbehörde melden sollten, wie im Merkblatt beschrieben.
Die Unterlagen stehen Ihnen jetzt zur Verfügung. (Link zu den Formularen/Merkblättern)
Der Zahlungsantrag ist über den Gemeinsamen Antrag bis zum 15. Mai 2025 abzuschließen.
Bitte beachten: Die genannten Fristen sind Ausschlussfristen!
Mit der Einreichung des Gemeinsamen Antrags wurden die Flächen für die FAKT-Herbstbegrünung (FC 41) und
GLÖZ8-Zwischenfrucht (GLÖZ 8 Code 67) festgelegt. Soll die Begrünung/ Zwischenfrucht aufgrund geänderter Anbauplanung
nun auf anderen Flächen als den bisher beantragten angelegt werden, so sin die Änderungen zwingend in FIONA durchzuführen.
Der Antrag ist dann erneut einzureichen. Die genannten Änderungen können bis Ablauf des 30.09.2024 in FIONA vorgenommen
werden.
Bitte beachten Sie, dass die Ansaat der FAKT-Herbstbegrünung bis zum 31.08.2024 zu erfolgen hat.
Bis zum 30. September 2024 haben Sie die Möglichkeit Fehler und Hinweise in FIONA zu bearbeiten und Ihren Antrag erneut fehlerfrei
einzureichen. Bitte beachten Sie die vom MLR dazu bereitgestellten Informationen.
Informationen und Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag 2024
Unter den folgenden Links finden Sie die Inhalte unserer GA-Veranstaltungen vom 15. und 28. Februar 2024.
GA-Veranstaltung
Frau Rauch - Begrüßung - Herr Adam - Direktzahlungen, Konditionalität, Weinbau
GA-Veranstaltung
Herr Bastam - Maßnahmen 2. Säule, Landesmaßnahmen, FIONA
GA-Veranstaltung
Frau Wachter - Vor-Ort-Kontrolle, AMS, Antragstellerapp
GA-Veranstaltung
Frau Herbrand (LEV) - Fördermöglichkeiten über die Landschaftspflegerichtlinie