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Agrarstruktur

Ausschreibung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG)

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:
Gemarkung: Ostfildern-Ruit, Gewann Grund, Flst.913 Fläche 2209m² Nutzung: Grünland, teilweise bebaut Hühnerstall ca. 160m² (erbaut 1963).
Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Esslingen - Untere Landwirtschaftsbehörde, Landwirtschaftsamt, Sigmaringer Str. 49, 72622 Nürtingen oder per E-Mail an landwirtschaftsamt@LRA-ES.de bis zum 23.05.2025 schriftlich mitteilen.

Zur Prüfung Ihres Aufstockungsbedarfs teilen Sie uns bitte Ihre Eigentums- und Pachtflächenverhältnisse, sowie eine Begründung für die Aufstockung Ihrer Eigentumsfläche mit. (Ohne diese Erklärung kann ihr Interesse im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.) Bitte verwenden Sie hierfür folgendes Formular
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: AZ 1180 2025 01




Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht 

Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) Baden-Württemberg

Bodenauftrag auf Flächen im Außenbereich

Bodenauffüllung

Merkblatt Bodenauffüllung LUBW

Genehmigungsanträge

Aufforstungsantrag

Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung nach § 25 LLG

Datenschutzerklärung Antrag Aufforstung

Einwilligung Aufforstung

Antrag für Weihnachtsbaumkulturen, Kulturen für Zierreisig, Kurzumtriebsplantagen 

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Anlage nach § 25a LLG

Datenschutzerklärung Antrag § 25a LLG

Antrag Einwilligung 

  • bei KUP: Flächen größer 20 Ar oder auf kleinerer Fläche, wenn oberirdische Pflanzenteile nicht spätestens am 31. Dezember des 20. Jahres geerntet werden
  • bei Weihnachtsbaumkulturen, Schmuck- und Zierreisig: Flächen größer 20 Ar und auf kleineren Flächen wenn die Weihnachtsbaumkulturen eine Höhe von 3 m überschreiten und bei Schmuck- und Zierreisig die Höhe von 6 m überschritten wird

Anzeigeverfahren

Anzeige der geplanten Anlage nach § 25a LLG

Datenschutzerklärung Anzeige § 25a

Einwilligung Anzeige § 25a

  • bei KUP: auf Flächen bis zu 20 Ar und wenn die oberirdischen Pflanzenteile jeweils bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Jahres geerntet werden
  • bei Weihnachtsbaumkulturen, Schmuck- und Zierreisig: auf Flächen bis zu 20 Ar und Weihnachtsbaumkulturen bis zu 3 m Höhe und Schmuck und Zierreisig bis zu einer Höhe von 6 m