Gemäß geltender Anwendungsbestimmungen sind die Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet,
ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr bis zum 30. November des Jahres beim jeweils zuständigen
Landwirtschaftsamt anzuzeigen.
Dabei darf in einem Zeitraum von 5 Jahren die Gesamtmenge von 17,5 kg Reinkupfer je Hektar nicht
überschritten werden.
Informationen zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung