Zum Inhalt springen

Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz

 

Aktuelle regionale Hinweise des 
Landwirtschaftsamtes Nürtingen im Bereich:


Infoservice Pflanzenbau und
Pflanzenschutz
der Landwirtschaftsverwaltung

Ackerbau



  Baden-Württemberg

Ausnahmeregelung von der bodennahen Gülleausbringung


Allgemeinverfügung Landkreis Esslingen


Merkblatt Ausnahmen bodennahe Ausbringung 2025


Antrag auf Befreiung von der bodennahen Ausbringung


Nachweis für Kleinbetriebe unter 15 ha

IPS+ Maßnahmenblätter (Stand: 01.01.2025)


Ackerbau landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025


Gemüsebau landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025


Obstbau (Tafelapfel) landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025
Obstbau (Tafelbirne) landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025
Obstbau (Tafelkirsche) landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025

zusätzlicher Erhebungsbogen Apfelwickler

zusätzlicher Erhebungsbogen Kirschfruchtfliege


Weinbau landesspezifische Vorgaben IPSplus 2025





Wachstumsregler im Getreide - Anwendung, Wirkungsweise und Erfordernis


Hinweis des Regierungspräsidiums Stuttgart -Pflanzenschutzdienst-




Formblatt zur Meldepflicht Kupferkonto im Weinbau


Gemäß geltender Anwendungsbestimmungen sind die Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr bis zum 30. November des Jahres beim jeweils zuständigen Landwirtschaftsamt anzuzeigen.

Dabei darf in einem Zeitraum von 5 Jahren die Gesamtmenge von 17,5 kg Reinkupfer je Hektar nicht überschritten werden.