Hier finden Sie aktuelle Informationen und Links zu den Förderverfahren des Gemeinsamen Antrags sowie die Inhalte zu unseren GA-Veranstaltungen.
Informationen und Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag 2023
Unter den folgenden Links finden Sie die Inhalte unserer GA-Veranstaltungen vom 23. und 28. Februar 2023.
GA-Veranstaltung
Frau Rauch - Begrüßung und allgemeine Themen
GA-Veranstaltung
Teil Herr Adam - gekoppelte Tierprämien, Ökoregelungen, FAKT II, Pflanzenschutz-Erschwernisausgleich, SchALVO
GA-Veranstaltung
Teil Herr Bastam - Konditionalität, aktiver Betriebsinhaber, Junglandwirt, Verfügungsgewalt und Flächenbeantragung -
Grünland
Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023
Überblick über die neue GAP ab 2023
Direktzahlungen - Konditionalität und Ökoregelungen (Stand 19.01.2023)
Direktzahlungen - Ökoregelungen, Junglandwirt, gekoppelte Prämien
FAKT II - Fördervoraussetzungen, FAKT-Förderantrag, Maßnahmenteile A-D
FAKT II - Maßnahmenteile E-G, Übersicht über weitere Maßnahmen der 2. Säule
FAKT II -
Broschüre Stand 20.01.2023
Wichtige
Ergänzung zur FAKT II - Broschüre mit Änderungen Stand 20.01.2023
Kombinationstabelle FAKT II Stand 20.01.2023
FAKT II-Maßnahmen und FAKT-Codes
Nutzcodeliste für FAKT-Förderantrag
Kennartenliste artenreiches Grünland (ÖR 5 und FAKT-B 3.2)
GAP Kompakt 2023 - Broschüre (PDF-Dokument)Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Stand: 01.12.2022.
Link zum Terminkalender GA 2023
GA - Infoblatt FFH-Mähwiesen (PDF-Dokument)
Ackerbauliche Maßnahmen in der neuen Förderperiode - LTZ Broschüre
Aktuelle Informationen zu den Förderverfahren des Gemeinsamen Antrags 2023
Die FIONA-Antragstellung ist seit dem 29.03.2023 möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in FIONA zur
Funktionalität. Ausschlussfrist ist der 15. Mai 2023 (für gekoppelte Tierprämien und UUG gelten alle
Einreichungen nach dem 15. Mai als verfristet).
Zwischen dem 16. Mai und 31. Mai kommt es zur Kürzung der Beihilfen. Nachmeldungen oder Anpassung einzelner genutzter Schläge
bzw. Nachreichung oder Änderung von antragsbegründenden und nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen
Erklärungen ist möglich, sofern abweichende Fristen vorgegeben sind (ersichtlich in der Eingangsbestätigung zum GA in
FIONA).
Bei Einreichungen ab dem 01. Juni wird der Gemeinsame Antrag als verfristet abgelehnt (Anträge, die bis zum 31. Mai
2023 nicht vollständig mit allen antragsbegründenden Unterlagen eingehen, werden als verfristet abgelehnt).