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Folgebelehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Lebensmittelhygieneverordnung für Direktvermarkter am 04.06.2024 um 19.30 Uhr in Nürtingen

Was gilt es hinsichtlich Hygiene und Infektionsschutz bei einer Direktvermarktung zu beachten? Wer in seinem Hofladen, an einem Marktstand oder über Warenautomaten Produkte zum Verkauf anbietet, muss in einigen gesetzlichen Vorgaben kundig sein. Für Direktvermarkter und Betroffene veranstaltet das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen am Dienstag, 04. Juni 2024, um 19:30 Uhr eine Folgebelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz und eine Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung. Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftsamt, im Seminarraum E.03, in Nürtingen, Sigmaringer Str. 49, statt. 

Es wird um eine Anmeldung bis zum 21.05.2024 unter Anmeldung_Hygienebelehrung_06022024 - Infodienst - Landwirtschaft Esslingen (landwirtschaft-bw.de)  gebeten. Für das Teilnahme-Zertifikat wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, das vor Ort zu entrichten ist. Weitere Informationen können im Veranstaltungskalender nachgelesen oder im Landwirtschaftsamt unter Telefon 0711 3902-48316 bzw. per Mail Landwirtschaftsamt@lra-es.de angefragt werden. 

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