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FIONA 2024 für die Antragstellung geöffnet

Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags 2024 ist bis zum 15.05.2024 möglich.

Seit dem 12.03.2024 ist FIONA für die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags 2024 geöffnet. Die Einreichungsfrist ist der 15.05.2024. Bei Einreichung zwischen dem 16.05.2024 und 31.05.2024 kommt es ja Kalendertag zu entsprechenden Kürzungen. Bei Einreichung nach dem 31.05.2024 wird der Antrag verfristet abgelehnt.

Bitte beachten Sie die Fristen zu besonderen Maßnahmen, bei denen eine Einreichung nach dem 15.05.2024 bereits als Verfristung gilt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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