Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz
Aktuelle regionale Hinweise des |
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Wachstumsregler im Getreide - Anwendung, Wirkungsweise und Erfordernis Hinweis des Regierungspräsidiums Stuttgart -Pflanzenschutzdienst- |
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Einhaltung der Allgemeinverfügung - betrifft Zuckerrübenanbauflächen 2021 Zu beachten ist, dass auf Flächen, auf denen in 2021 Zuckerrübensaatgut mit Cruiserbeize ausgebracht wurde, auch im Jahr 2022 keine bienenattraktiven Pflanzen nachgebaut werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2023 zur Blüte gelangen. Hierzu zählen Raps, Leguminosen, Mais, Sonnenblumen, Kartoffeln sowie durchwachsene Silphie.
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Formblatt zur Meldepflicht Kupferkonto im Weinbau
Gemäß geltender Anwendungsbestimmungen sind die Bewirtschafter von Rebflächen verpflichtet, ausgebrachte Kupfermengen von über 3 kg Reinkupfer je Hektar und Jahr bis zum 30. November des Jahres beim jeweils zuständigen Landwirtschaftsamt anzuzeigen. Dabei darf in einem Zeitraum von 5 Jahren die Gesamtmenge von 17,5 kg Reinkupfer je Hektar nicht überschritten werden. |