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Gemeinsamer Antrag 2025 - Start FIONA Antragstellung 2025

FIONA 2025 ist für die Antragstellung geöffnet

Die FIONA-Antragstellung ist seit dem 10. März 2025 11 Uhr möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in FIONA zur Funktionalität. Ausschlussfrist ist der 15. Mai 2025 (für gekoppelte Tierprämien, UuU, PHW und MGV gelten alle Einreichungen nach dem 15. Mai als verfristet).
Zwischen dem 16. Mai und 31. Mai kommt es zur Kürzung der Beihilfen. Nachmeldungen oder Anpassung einzelner genutzter Schläge bzw. Nachreichung oder Änderung von antragsbegründenden und nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen Erklärungen ist möglich, sofern abweichende Fristen vorgegeben sind (ersichtlich in der Eingangsbestätigung zum GA in FIONA).
Bei Einreichungen ab dem 01. Juni wird der Gemeinsame Antrag als verfristet abgelehnt (Anträge, die bis zum 31. Mai 2024 nicht vollständig mit allen antragsbegründenden Unterlagen eingehen, werden als verfristet abgelehnt).

Weitere Informationen finden Sie hier.