Die FIONA-Antragstellung ist seit dem 10. März 2025 11 Uhr möglich. Bitte beachten Sie die Hinweise in FIONA zur
Funktionalität. Ausschlussfrist ist der 15. Mai 2025 (für gekoppelte Tierprämien, UuU, PHW und MGV gelten alle Einreichungen
nach dem 15. Mai als verfristet).
Zwischen dem 16. Mai und 31. Mai kommt es zur Kürzung der Beihilfen. Nachmeldungen oder Anpassung einzelner genutzter Schläge
bzw. Nachreichung oder Änderung von antragsbegründenden und nicht antragsbegründenden Unterlagen, Verträgen
Erklärungen ist möglich, sofern abweichende Fristen vorgegeben sind (ersichtlich in der Eingangsbestätigung zum GA in
FIONA).
Bei Einreichungen ab dem 01. Juni wird der Gemeinsame Antrag als verfristet abgelehnt (Anträge, die bis zum 31. Mai 2024 nicht
vollständig mit allen antragsbegründenden Unterlagen eingehen, werden als verfristet abgelehnt).
Weitere Informationen finden Sie hier.