Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Aus diesem Grund droht Ihnen nun eine
Gefängnisstrafe. Das hat Ihnen die Staatsanwaltschaft mit einem Schreiben, der „Ladung zum Haftantritt“,
angekündigt.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Gefängnisstrafe vermeiden wollen und möchten Sie dabei unterstützen.
Hier finden Sie erste Schritte, die zur Vermeidung der Strafe notwendig sind.
Das Wichtigste zu Beginn:
Werden Sie aktiv, warten Sie nicht ab!
Nehmen Sie auf jeden Fall entweder mit der Staatsanwaltschaft oder mit uns Kontakt auf!