Minischweine gelten vor dem Gesetz als Hausschweine, weshalb sämtliche rechtliche Grundlagen, die für landwirtschaftliche Schweinehalter gelten, ebenso Anwendung finden. Die Ansprüche von Minischweinen an Fütterung, Haltung, Pflege und medizinische Versorgung unterscheiden sich aber von denen ihrer großen Artgenossen.
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